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Home / Informationen / Gewährleistung GewährleistungNeue, generalüberholte und fast alle gebrauchten Ersatzteile werden mit Gewährleistung geliefert. In der Regel gelten folgende Gewährleistungsfristen:
Die Gewährleistungsfrist gilt ab Rechnungsdatum und wird in der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung vermerkt. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn ein Schaden durch eigenverschulden oder unsachgemäßem Einbau entsteht. Der Einbau von Motoren, Getriebe und Turboladern sollte daher gemäß der mitgelieferten Einbauvorschrift erfolgen. |
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